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Versicherungen

Wichtiger Vorsorgetipp für die Mieter der Baugenossenschaft Pilatus:

Zwei Versicherungen sollten bei Ihnen auf keinen Fall fehlen:

- eine Hausratversicherung für alle Gegenstände, die einem lieb und teuer sind und eine Wohnung erst zu Ihrem zu Hause macht.
- eine Privathaftpflichtversicherung, die Sie und Ihre Familie vor Schadenersatzansprüchen Dritter schützt.

Haben Sie diese beiden Versicherungen noch nicht abgeschlossen, nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und informieren sich über die Vorsorge für einen möglichen Schadenfall, von dem niemand weiss, wann und unter welchen Umständen er eintritt und wie gross er ist!

Hausratversicherung

Was gehört alles zum Hausrat?

Zum Hausrat gehören z.B. Möbel, Teppiche und Auslegeware, Bilder, Lampen, Gardinen, Bekleidung, Wäsche, Geschirr und Bestecke, optische und elektronische Geräte, Werkzeuge, Campingausrüstungen, Bücher, Schallplatten, CDs, Arbeitsgeräte für den eigenen Gebrauch, Markisen sowie Schlauchboote, Surfgeräte, Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Kart und Spielfahrzeuge. Aber auch Wertsachen wie Bargeld, Sparbücher, Schmucksachen und Pelze. Die Entschädigung ist hier begrenzt.

Versicherungsschutz besteht für alle diese Gegenstände in allen Räumen Ihrer Wohnung und dem dazugehörenden Neben- und/oder Kellerraum. Auch Sachen, die sich vorübergehend ausserhalb der Wohnung befinden, sind weltweit versichert; Einbruchdiebstahlschäden nur in Gebäuden.

Wogegen ist Ihr Hausrat versichert?

Die Hausratversicherung schützt vor den finanziellen Folgen bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus nach dem Einbruch, Leitungswasser, Sturm sowie Hagel.

Sofern nicht in der Grunddeckung bereits enthalten, können folgende Deckungserweiterungen gegen Zahlung einer Mehrprämie mitversichert werden:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen)
  • Fahrraddiebstahl
  • Erhöhung der Entschädigungsgrenze bei Wertsachen
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Austretendes Wasser aus Aquarien
  • Hotelübernachtungskosten

Was können Sie im Schadenfall beanspruchen?

Entspricht die Versicherungssumme dem Wert des Hausrats und der versicherten Wertgegenstände, zahlt der Versicherer:

  • bei zerstörten oder durch Einbruchdiebstahl abhanden gekommenen Gegenstände den Wiederbeschaffungspreis (Neuwert)
  • bei beschädigten Sachen die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung

Schadenbeispiele:

Durch einen Feuerschaden (z.B. durch Kurzschluss, Implosion des Fernsehers) wird Ihre Wohnungseinrichtung zerstört.

Der Hausratversicherer ersetzt Ihnen die durch Feuer zerstörten Einrichtungsgegenstände, Bekleidung, Geschirr, von Ihnen verlegte Teppichböden und dergleichen.

Der Gebäudeversicherer der HANSA ersetzt ausschliesslich die Kosten, die für die Gebäudeinstandsetzung anfallenden Maurer-, Maler-, Elektriker- und Tischlerarbeiten (Fensterelemente/Türen) usw.

Austretendes Leitungswasser (Ursache z.B.: Frischwasser-, Abwasser- oder Heizungsrohrbruch) durchnässt in Ihrer Wohnung z.B. den Teppichboden, lässt Einbaumöbel aufquellen, Gardinen nass und unansehnlich werden.

Der Hausratversicherer reguliert Schäden:

  • an Teppichböden, die vom Mieter oder Gebäudeeigentümer auf bewohnbaren Fussböden lose verlegt wurden und
  • an vom Mieter eingebrachten Einbaumöbeln
  • natürlich werden Leitungswasserschäden an Einrichtungsgegenständen und am restlichen Hausrat ebenfalls bezahlt.

Entschädigung erhalten Sie über Ihren Hausratversicherer auch bei einem Einbruchdiebstahl, evtl. mit Vandalismusschaden. Die Wohnungs-/Terrassentür und die Fenster müssen unbedingt abgeschlossen/gut verschlossen sein, wenn Sie die Wohnung verlassen, um den Versicherungsschutz zu wahren.


Privathaftpflichtversicherung

Jeder macht mal Fehler. Die einen kann man mit einer Entschuldigung wiedergutmachen, andere können die Existenz kosten. Denn wer einen Schaden verschuldet, muss laut Gesetz für die Folgen aufkommen – und zwar in unbegrenzter Höhe.

Besitzen Sie eine Privathaftpflichtversicherung können Sie Schadenersatzansprüche gegen sich und Ihre Familie gelassen entgegensehen.

  • Der Privathaftpflicht-Versicherer
  • wehrt unberechtigte Forderungen ab und
  • vertritt Sie auf seine Kosten vor Gericht oder
  • er zahlt die Entschädigung.

Schadenbeispiele:

An einer Wasch- oder Geschirrspülmaschine löst sich während des Waschens ein Schlauch. Das Wasser kann längere Zeit unbemerkt austreten und in die darunter liegende Wohnung laufen. Dort entstehen Dekorationsschäden an Decken und Wänden, am Mobiliar oder an sonstigem Inventar Ihres Nachbarn.

Sie fahren mit dem Fahrrad oder gehen in Gedanken versunken über die Strasse und übersehen einen Lastwagen. Dieser muss Ihnen ausweichen und stösst mit einem anderen Fahrzeug zusammen oder fährt in ein Wohnhaus.

Ihr Kind schiesst beim Fussballspielen eine Scheibe ein oder beschädigt mit seinem Dreirad oder Roller ein parkendes Fahrzeug.

Bitte bedenken Sie:

Mit dem Thema „Versicherungen“ wird man oftmals erst bei einem Schadenfall konfrontiert. Mancher stellt dann mit Betroffenheit fest, dass versäumt wurde, sich gegen diese Risiken abzusichern. Dann ist es aber meistens zu spät. Ein unerwarteter wirtschaftlicher Schaden ist plötzlich entstanden. Sie erhalten für Ihren beschädigten oder vernichteten Hausrat keinen Rappen ersetzt. Für Schäden an fremdem Eigentum haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen und Einkommen.

Deshalb zögern Sie nicht: Schliessen Sie gleich die notwendigen Versicherungen ab. Hierbei lohnt es sich Vergleichsangebote einzuholen.