Reguläre Sammlungen
Kehrichtabfuhr (Hauskehricht)
Freitag (Sammeltour A):
• Dorf (östlich der Bahnlinie), Zentrum, Oberdorf, Sonnsyte
Mittwoch (Sammeltour B):
• Stirnrüti, Felmis, Kastanienbaum, St. Niklausen, Winkel
Donnerstag Vormittag (Sammeltour C):
• Biregg, Grisigen, Ennethorw, Dorf (westlich der Bahnlinie)
Fällt die ordentliche Tour auf einen Feiertag, wird die Tour wie folgt verschoben:
• Feiertag Mittwoch: Abfuhr am Freitag (ausser Donnerstag 27.12.2009)
• Feiertag Donnerstag: Abfuhr am Samstag
• Feiertag am Freitag, Abfuhr am Samstag
Bereitstellung in geschlossenen Gebührensäcken oder Gewichts-Containern vor 6.30 Uhr des Abfuhrtages.
Von der Abfuhr ausgeschlossen sind elektronische Geräte, Bauschutt aller Art, Erde, Steine, grosse Gartenabfälle, Schnee und Eis, Tierkadaver, Metzgerei- und Schlachtabfälle, giftige, feuer- und explosionsgefähliche sowie radioaktive Stoffe, übelriechende Stoffe, Öle und Fette sowie Farben aller Art, Ablagerungen aus Schlammsammlern, Klärgruben, Fett-, Benzin- und Ölabscheidern, säure- und alkalihaltige Flüssigkeiten in schädlichen Konzentrationen, staubiges Material. Diese Abfallstoffe sind direkt an eine zur Vernichtung solcher Stoffe eingerichtete Anlage abzuliefern.
Das verursachergerechte System lässt bei Haushaltungen die Wahl zwischen Gebühr nach Volumen oder Gewicht offen. Gewerbebetriebe entsorgen ihren Abfall in der Regel mit Gewichtscontainern. Beide Möglichkeiten schaffen einen direkten Bezug zur effektiven Abfallmenge. In Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohnungen sind Container bereitzustellen, die entweder mit Chip ausgerüstet gewogen werden, oder gefüllt mit gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken geleert werden. Die Container sind entsprechend zu kennzeichnen. Kleber mit der Aufschrift "Container für Gebührensäcke" sind beim Auskunftsschalter der Gemeinde erhältlich.
1. Entsorgen im Gewichtscontainer – Tarif nach Kilo
Für die Gewichtsgebühr werden die Container mit einem Chip (Datenträger) ausgerüstet, welcher das genaue Gewicht beim Leeren erfasst und verrechnet. Herkömmliche Kehrichtsäcke und Plastiksäcke sind auf jeden Fall in einem Container mit Chip zu entsorgen.
Die Ausrüstung der Container mit entsprechendem Chip (Bestellblatt) sowie die Abrechnung der Gewichtsgebühren erfolgt direkt über den Gemeindeverband für Kehrichtbeseitigung Region Luzern (GKLU).
• Preis pro Kilogramm: Fr. 0.30
• Andockgebühr für Gewichtscontainer 140 - 360 Liter: Fr. 1.00
• Andockgebühr für Gewichtscontainer über 360 Liter: Fr. 2.00
2. Entsorgen im Sack – Tarif nach Volumen
Wer sich für den Volumentarif entscheidet, zahlt die Gebühren direkt mit dem Kauf der entsprechenden neuen hellgrauen Kehrichtsäcken. Diese regional einheitlichen Kehrichtsäcke mit der Aufschrift "Fairursachertarif" gibt es in folgenden Grössen mit den entsprechenden Gebühren:
• 17 l pro Stück = Fr. 0.90
• 35 l pro Stück = Fr. 1.70
• 60 l pro Stück = Fr. 2.60
• 110 l pro Stück = Fr. 4.00
3. Sperrgut
Sperrige Güter, die nicht in Kehrichtsäcken entsorgt werden können, können der ordentlichen Kehrichtabfuhr nur dann mitgegeben werden, wenn sie nicht grösser als 180 x 50 x 50 cm sind, nicht mehr als 25 kg wiegen und mit Sperrgutmarken bezahlt sind. Jedes Stück ist mit Sperrgutmarken (1 Marke à Fr. 1.80 pro 5 kg Gewicht) zu versehen. Sperrgutmarken sind überall dort erhältlich, wo auch die Gebührensäcke angeboten werden. Ausserdem kann Sperrgut in Gewichtscontainern (ohne Sperrgutmarken) entsorgt werden. Grössere Gegenstände nimmt der Ökihof (gegen Barzahlung) entgegen.
Adresse GKLU
Gemeindeverband für Kehrichtbeseitigung Region Luzern (GKLU)
Geschäftsstelle
Reusseggstrasse 15
6020 Emmenbrücke
Telefon: 041 429 12 12
info@kva-luzern.ch
www.kva-luzern.ch
Grüngut-Abfuhr
Dienstag (Sammeltour A):
• Dorf (östlich der Bahnlinie), Zentrum, Oberdorf, Sonnsyte
Montag (Sammeltour B):
• Stirnrüti, Felmis, Kastanienbaum, St. Niklausen, Winkel
Donnerstag Nachmittag (Sammeltour C):
• Biregg, Grisigen, Ennethorw, Wegmatt
Winterdaten Grünabfuhr:
Die Grünabfuhr wird im Januar, Februar und Dezember aus Optimierungsgründen nur noch einmal im Monat durchgeführt.
• 09./10./12. Januar 2009
• 06./07./09. Februar 2009
• 04./05./07. Dezember 2009
Fällt die ordentliche Tour auf einen Feiertag, so wird die Tour wie folgt verschoben:
• Feiertag Montag: Abfuhr am Dienstag
• Feiertag Dienstag: Vorholen am Montag
• Feiertag Donnerstag: Nachholen am Samstag
Bereitstellung in den handelsüblichen, mechanisch leerbaren Grüngut-Containern (140, 240, 360, 770 oder 800 Liter Inhalt) vor 6.30 Uhr des Abfuhrtages bereitstellen. Aus technischen Gründen müssen die Deckel der Grüngut-Container nahezu geschlossen sein. Überfüllte Container beschädigen die Hebevordichtung und können nicht geleert werden. Andere Gefässe wie Kisten, Körbe, Kompostkübeli etc. werden nicht geleert. Loses Grüngut oder Astbündel werden nicht akzeptiert.
Für die Verwertung von sauberen Sträuchern- und Baumschnittabfällen wird von der Gemeinde eine Holzhackmaschine inkl. Bedienung zur Verfügung gestellt. Die Kosten betragen Fr. 40.00 pro Stunde. Die Mindestgebühr beträgt Fr. 20.00. Zerkleinerte Sträucher und Baumschnitt können als Abdeckmaterial in Rabatten, Blumenbeeten, als Strukturmaterial, als Torfmull-Ersatz und zum Kompostieren verwendet werden.
Kompostierbare Grünabfälle: Rüstabfälle von Gemüse und Obst, verdorbenes Gemüse und Obst, Kaffeesatz und Teekraut, Knochen, Eierschalen, Federn, Haare, Kleintiermist (ohne Katzenstreu), kalte Holzasche, Schnittblumen und Topfpflanzen, Blumenerde, Grasschnitt, Laub, Baum- und Heckenschnitt, Schnittresten von Blumen und Zierpflanzen, Unkraut (keine Steine).
Nicht in den Kompost gehören: Plastiksäcke, Bauholz, beschichtetes und imprägniertes Holz, Teppiche, Stoffe, Metalle, Glas, Steine, Ton, Kunststoff, Chemikalien, ölhaltige und andere Flüssigkeiten, Katzenstreu, gefüllte Hundekotsäcke, Speisereste.
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